Beitrags- und Kassenordnung des Kreisverbands

Stand: 26.09.2023

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 1% vom Nettoeinkommen nach Selbsteinschätzung, jedoch mindestens 10,00 Euro im Monat.

Mitglieder der Grünen Jugend, Schüler*innen, Studierende und Leistungsempfänger*innen zahlen einen ermäßigten Beitrag von 4,00 Euro im Monat. Die Ermäßigung gilt grundsätzlich ein Jahr. Änderungen im Status sind binnen eines Monats bei dem/der Kreisschatzmeister*in anzuzeigen.

Eine beitragsfreie oder ermäßigte Mitgliedschaft aufgrund finanzieller Notlagen ist auf Antrag beim Kreisvorstand möglich. Über die beitragsfreie oder ermäßigte Mitgliedschaft entscheidet der Kreisvorstand. Eine Mitgliedschaft kann für maximal ein Jahr beitragsfrei oder ermäßigt sein, danach ist erneut ein Antrag beim Kreisvorstand zu stellen.

Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich zu entrichten. In der Regel werden sie zum Monatsende abgebucht. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem/der Kreisschatzmeister*in unverzüglich mitzuteilen.

Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch den Kreisvorstand erfolgen, wenn das Mitglied nach mindestens viermonatigem Beitragsrückstand trotz zweifacher schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf die mögliche Streichung den fälligen Beitrag nicht zahlt. Gegen die Streichung ist die Anrufung der zuständigen Schiedskommission möglich, die endgültig entscheidet.

Ortskassen

Auf begründeten Antrag können die Ortsverbände auf Entscheidung des Kreisvorstandes eigene Ortskassen führen. Werden Teile der Geschäfte der Kreiskasse an Ortskassen übertragen, führt der/die Kreisschatzmeister*in die Aufsicht. Die Ortskasse ist gegenüber dem/der Kreisschatzmeister*in abrechnungspflichtig. Die Jahresabrechnung ist dem/der Kreisschatzmeister*in bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen.

Liegt die Jahresabrechnung bis zum Abgabedatum wiederholt nicht vor oder wird die Ortskasse nicht ordnungsgemäß geführt, kann der Kreisvorstand beschließen, dem Ortsverband die Führung einer Ortskasse zu untersagen.

Festlegung der Jahresbudgets der Ortsverbände

Jeder Ortsverband, unabhängig davon, ob er eine eigene Ortskasse führt oder seine Bankgeschäfte direkt über die Kreiskasse abwickelt, hat ein festgelegtes Budget. Dieses errechnet sich wie folgt:

Anzahl Mitglieder im Ortsverband am 01. Januar * Durchschnittsbetrag

Der Durchschnittsbetrag wird zum Stichtag 01. Januar folgendermaßen berechnet:

[OV-Anteil der Mitgliedsbeiträge] = ([Prognostizierte Mitgliedsbeiträge für das Jahr] – [Abführung der Jahresbeiträge für Landes- und Bundespartei]) / 2

In Worten: Von den gesamten zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen werden die Anteile für Landes- und Bundespartei abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, wird halbiert. Eine Hälfte ist für den Kreisverband, die andere Hälfte für die Ortsverbände.

Durchschnittsbetrag = [OV-Anteil der Mitgliedsbeiträge] / [Anzahl Mitglieder]

In Worten: Der Anteil für die Ortsverbände wird durch die Anzahl aller Mitglieder geteilt. Das ergibt den Durchschnittsbetrag pro Mitglied.

Alle Ortsverbände werden, sobald die entsprechenden Zahlen vorliegen, über die Höhe ihres Budgets für das Jahr informiert. Den Ortsverbänden mit eigener Kasse wird das Budget auf ihr Konto überwiesen.

Ortsverbände ohne eigene Kasse reichen Rechnungen/Belege bei der/dem Kreisschatzmeister*in ein, solange diese ihr Budget nicht übersteigen.

Die Ortsvorstände sind gehalten, einen Haushaltsplan für das kommende Jahr und für die kommenden Jahre eine Finanzplanung aufzustellen. Dabei soll ein besonderes Auge auf Wahlkämpfe gelegt werden.

Alle Ortsverbände können nicht abgerufenes Budget in das nächste Jahr übertragen. Der übertragbare Betrag wird gedeckelt. Der gedeckelte Beitrag setzt sich zusammen aus dem Jahresbudget des gerade abgelaufenen Jahres und dem des vorangegangenen Jahres. Geldspenden zugunsten des Ortsverbandes aus den vorangegangenen beiden Jahren werden bei der Anwendung des Deckels außer Acht gelassen. Dies gilt nicht für Verzichtspenden.

Eine Finanzierung von besonderen Aktivitäten der Ortsverbände, die ihr Jahresbudget übersteigen, durch den Kreisverband ist auf Antrag beim Kreisvorstand möglich. Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor der geplanten Ausgabe gestellt werden, die Ausgabe darf erst nach Genehmigung getätigt werden. Über den Antrag stimmt der Kreisvorstand ab. Budgetüberschreitungen ohne Genehmigung werden im Folgejahr vom Budget des Ortsverbandes abgezogen.

Finanzierung von Wahlkämpfen

Für die Finanzierung von Kommunal-, Landtags- , Bundestags- und Europawahlkämpfen gelten gesonderte Vereinbarungen. Die entsprechenden Wahlkampfbudgets werden von der Kreismitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes beschlossen.

Für die Finanzierung von (Ober)Bürgermeister*innenwahlkämpfen kann ein Ortsverband für maximal fünf Jahre eine Rücklage bilden. Die Höhe der Rücklage ist am Jahresanfang, spätestens bis zum 31. Januar dem/der Kreisschatzmeister*in mitzuteilen. Die Rücklage wird dem Ortsverband vom Jahresbudget abgezogen und auf das Rücklagenkonto des Kreisverbandes überwiesen. Der/die Kreisschatzmeister*in informiert den Ortsverband am Jahresanfang über die Höhe der Rücklage. Im Jahr der (Ober)Bürgermeister*innenwahl wird die Rücklage zum Jahresbudget addiert und vom Rücklagenkonto des Kreisverbandes dem Ortsverband zugewiesen. Bei der Berechnung des Budgets für das Folgejahres fließt die Rücklage in die Deckelung ein. Sollten sich die Pläne des Ortsverbandes in Bezug auf die (Ober)Bürgermeister*innenwahl ändern, kann er die Rücklage innerhalb der fünf Jahre zum Jahresanfang auflösen. Sie fließt in die Deckelung des Jahresbudgets ein.

Abgaben kommunaler Mandatsträger*innen

Kommunale Mandatsträger*innen werden gebeten, auf freiwilliger Basis pro Monat mindestens 10,00 Euro an ihren Ortsverband zu spenden. Die Kandidat*innen werden bei den Nominierungsversammlungen auf diese freiwillige Selbstverpflichtung in der Kassen- und Beitragsordnung des Kreisverbands hingewiesen. Ortsverbände können diese jährlichen finanziellen Beiträge als Rücklage für den nächsten Kommunalwahlkampf ansparen. Die Höhe der Rücklage ist am Jahresanfang, spätestens bis zum 31. Januar, dem/der Kreisschatzmeister*in mitzuteilen. Die Rücklage wird dem Ortsverband vom Jahresbudget abgezogen und auf das Rücklagenkonto des Kreisverbandes überwiesen. Der/die Kreisschatzmeister*in informiert den Ortsverband am Jahresanfang über die Höhe der Rücklage. Im Jahr der Kommunalwahl wird die Rücklage zum Jahresbudget addiert und vom Rücklagenkonto des Kreisverbandes dem Ortsverband zugewiesen. Bei der Berechnung des Budgets für das Folgejahres fließt die Rücklage in die Deckelung ein.

Diese Beitrags- und Kassenordnung tritt durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung am 13. September 2023 in Kraft.

Frühere Ordnungen treten mit Inkrafttreten außer Kraft.